Vollbetonkeller inkl. Bodenplatte
Kellerbau – Detaillierte Leistungsbeschreibung
Der Keller ist eine zentrale Komponente Ihres Bauvorhabens, die nicht nur Stabilität und Sicherheit bietet, sondern auch vielfältige Nutzungsmöglichkeiten eröffnet. Nachfolgend finden Sie die detaillierten Leistungen, die mit dem Bau Ihres Kellers verbunden sind.
1. Schnurgerüst
Ein Schnurgerüst wird gemäß den Vorgaben des sachverständigen Geometers erstellt, um die präzise Platzierung des Baukörpers und der Bodenplatte zu gewährleisten. Die Feineinmessung des Baukörpers erfolgt anhand der Angaben der Eingabeplanung und Baugenehmigung.
2. Erdaushub für Streifenfundamente/Frostschürze
Der Erdaushub für die Streifenfundamente und Frostschürze erfolgt bis zu einer Tiefe von 80 cm und einer Breite von 40 cm. Das Aushubmaterial wird seitlich des Arbeitsraums der Bodenplatte gelagert. Auf Wunsch des Bauherren kann überschüssiges Aushubmaterial gegen gesonderte Berechnung abtransportiert werden. Bei Bodenplatten auf aufgeschüttetem Boden kann die Frostschürze durch Frostschutzkies ersetzt werden.
3. Verlegung der Hausentwässerungsleitungen
Die Hausentwässerungsleitungen (PVC-Kunststoff) werden bis zu 1 m aus dem Baukörper hinaus verlegt. Der Mehrspartenanschluss (für Wasserzuleitung, Elektro, Telefon oder Gas) wird gemäß den Vorgaben der jeweiligen Versorgungsunternehmen eingebaut (Eigenbesorgung des Bauherren).
4. Fundamenterder (nach DIN 18014)
Ein verzinktes Erdungsband wird als Potenzialausgleichsleitung im Bereich der Frostschürze und Bodenplatte verlegt, einschließlich aller notwendigen Verbindungen und Anschlussfahnen zur Strom- und Wasserleitungserdung.
5. Sauberkeitsschicht
Eine kapillarbrechende Sauberkeitsschicht (Körnung 8 bis 16 mm) wird im Baubereich mit einer Einbaustärke von 100-150 mm (planieren +/- 20 mm) eingebracht, um eine stabile Grundlage für die Bodenplatte zu schaffen.
6. Trennfolie
Unterhalb der Bodenplatte wird eine vollflächige PE-Folie als Trennlage verlegt, um den Kontakt zwischen Bodenplatte und Baugrund zu unterbrechen.
7. Perimeterdämmung unterhalb der Bodenplatte
Eine Perimeterdämmung (WLG 038, bis D=100 mm) wird gemäß den statischen Berechnungen und der Energiebedarfsberechnung unterhalb der Bodenplatte verlegt, um eine optimale Dämmung und Wärmeschutz zu gewährleisten.
8. Bodenplatte/Betonarbeiten
Die Herstellung der Streifenfundamente, Frostschürze sowie der tragenden Bodenplatte (bis 200 mm) erfolgt in Ortbeton (Festigkeitsklasse C25/30) mit einer Grundbewehrung von 10 kg Stahl pro m² (oder gemäß der Statik). Alternativ kann die Bodenplatte in Stahlfaserbeton ausgeführt werden. Die Oberfläche der Bodenplatte wird roh abgezogen.
9. Fugenblech
Ein umlaufendes Fugenblech wird im Bereich der Außenwände und der Bodenplatte eingebaut, um die Stabilität und die Abdichtung zu gewährleisten.
10. Geschosshöhe
Die lichte Rohbauhöhe des Kellers beträgt ca. 2,60 m, was eine großzügige Raumhöhe für zukünftige Nutzungsmöglichkeiten bietet.
11. Kellerwände
Die Außenwände des Kellers werden aus zweischaligen Betonfertigteilen in C25/30 erstellt, mit einer Wandstärke von ca. 20 cm (nach Statik). Die Zwischenräume werden mit Ortbeton ausgegossen. Die Wände erhalten einen Bitumenanstrich und eine 100 mm starke Styrodur-Wärmedämmung. Im erdberührten Bereich wird eine Multifunktionsfolie mit Noppenstruktur als Schutz gegen das Erdreich angebracht.
12. Kellerfenster
Als Standard erhalten Sie Kunststofffenster der Firma Schüco. Diese Fenster und Fenstertüren bestehen aus hochwertigem, witterungsbeständigem 6-Kammer-Kunststoff in Weiß. Alle Elemente sind mit einer 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung ausgestattet. Der U-Wert des Fensterglases beträgt U=0,7 W/m²K.
13. Tragende Innenwände
Die tragenden Innenwände werden aus Betonvollmassivwänden (Betongüte C20/25) mit einer Stärke von ca. 12-14 cm erstellt. Diese Wände erhalten keine Verputzung und sind einseitig schalungsglatt, mit sichtbaren Wandfugen. Auch die Türöffnungen werden abgeschalt. Für die Planung der Türöffnungen benötigen wir verbindliche Angaben zur Aufbaustärke des Fußbodens im Untergeschoss.
14. Nichttragende Innenwände
Die nichttragenden Innenwände bestehen ebenfalls aus Betonvollmassivwänden (Betongüte C20/25) mit einer Wandstärke von ca. 10 cm. Diese Wände sind ebenfalls einseitig schalungsglatt und nicht verputzt. Auch hier benötigen wir verbindliche Angaben zur Aufbaustärke des Fußbodens im Untergeschoss.
15. Kellerdecke
Die Kellerdecke wird als Großflächendecke in Betongüte C20/25 mit einer Stärke von ca. 18 cm und einer Bewehrung von bis zu 14,5 kg/m² hergestellt. Die Unterseite der Decke bleibt roh und wird nicht verputzt oder verspachtelt.
16. Aussparungen
Es werden alle Aussparungen in der Kellerdecke für die Durchführung von Sanitär- und Heizungsrohren gemäß den Planvorgaben des Auftraggebers hergestellt.
17. Bodenablauf
Ein Bodenablauf mit Geruchsverschluss wird im Anschlussraum/HWR vorgesehen, sofern dies technisch möglich ist.
18. Mechanische Rückstauklappe (nicht fäkalientauglich)
Die Rückstauklappe entspricht der DIN EN 13564 und wird speziell für den Einbau in die Bodenplatte vorgesehen. Sie ist für den Einsatz bei fäkalienfreiem Abwasser gedacht (z. B. Bodenabläufe, Duschen, Waschmaschinen unterhalb der Rückstauebene).
19. Übergabe des Kellers
Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistungen wird der Keller mittels eines Übergabeprotokolls an den Bauherren übergeben.
