Vollbetonkeller inkl. Bodenplatte
1. Schnurgerüst
- Gemäß den Vorgaben des sachverständigen Geometers wird ein Schnurgerüst erstellt
- Die Feineinmessung des Baukörpers bzw. die Heranziehung der Höhenbezugspunktvorgaben zur Situ- ierung der Bodenplatte basieren auf den Angaben der Eingabeplanung bzw. der Baugenehmigung
2. Erdaushub Streifenfundamente/Frostschürze
Der Erdaushub für die Streifenfundamente/Frostschürze erfolgt in einer Tiefe von 80 cm und einer Breite von 40 cm. Das dabei entstehende Aushubmaterial wird außerhalb des Arbeitsraumes seitlich der Bodenplatte gelagert. Auf Wunsch des Bauherren kann gegen gesonderte Berechnung das überschüssige Aushubmaterial abtransportiert werden. Bei Bodenplatten mit aufgeschüttetem Boden kann die Frostschürze durch Frostschutzkies ersetzt werden.
3. Verlegung der Hausentwässerungsleitungen
- • Die Entwässerungsleitungen inkl. der dafür notwendigen Pass-, Verbindungs- und Formstücke (PVC- Kunststoff) werden 1 m aus dem Baukörper hinausgelegt
- • Der Mehrspartenanschluss (Eigenbesorgung des Bauherren) für Wasserzuleitung, Elektro, Telefon oder Gas wird entsprechend den Vorgaben der Versorgungsunternehmen eingebaut
4. Fundamenterder (nach DIN 18014)
Verlegung eines verzinkten Erdungsbandes als Potenzialausgleichsleitung einschließlich sämtlicher Verbind ungen mit Anschlussfahne zur Strom- und Wasserleitungserdung im Bereich der Frostschürze/Bodenplatte.
5. Sauberkeitsschicht
Einbringung einer kapillarbrechenden Sauberkeitsschicht (Körnung 8 bis 16 mm) innerhalb des Baube- reiches mit einer Einbaustärke von 100-150 mm (planieren +/- 20 mm).
6. Trennfolie
Verlegung einer vollflächigen PE-Folie als Trennlage unterhalb der Bodenplatte.
7. Perimeterdämmung unterhalb der Bodenplatte
Unterhalb der Bodenplatte wird eine Perimeterdämmung WLG 038 (bis D=100 mm) gemäß den statischen Berechnungen sowie der Energiebedarfsberechnung verlegt.
8. Bodenplatte/Betonarbeiten
- Die Herstellung der Streifenfundamente der Frostschürze sowie auch der tragenden Bodenplatte (bis 200 mm) erfolgt in Ortbeton (Festigkeitsklasse C25/30) inkl. einer Grundbewehrung von 10 kg Stahl pro m² (oder nach Angaben der Statik)
- Als Alternative wird die Bodenplatte in Stahlfaserbeton gem. Statik ausgeführt • Die Oberfläche der Bodenplatte wird roh abgezogen
9. Fugenblech
Ein umlaufendes Fugenblech wird im Bereich der Außenwände und Bodenplatte eingebaut.
10. Geschosshöhe
Die lichte Rohbauhöhe des Kellers beträgt ca. 2,60 m.
11. Kellerwände
Die Außenwände werden aus zweischaligen Betonfertigteilen in C25/30 erstellt, Wandstärke ca. 20 cm nach Statik, einschließlich eingebauter Bewehrung. Die Zwischenräume werden auf der Baustelle mit Ortbeton ausgegossen. Die Außenwände erhalten einen Bitumenanstrich sowie eine 100 mm starke Styrodur-Wärmedämmung. Im erdberührten Teil wird eine Multifunktionsfolie mit Noppenstruktur als Schutz der Kellerabdichtung gegen das Erdreich angebracht.
12. Kellerfenster
Als Standard erhalten Sie Kunststofffenster der Firma Schüco. Die Fenster und Fenstertüren sind aus hoch wertigem, witterungsbeständigem 6-Kammer-Kunststoff-Profil in der Farbe weiß hergestellt. Alle Elemente erhalten eine 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung. Der U-Wert des Fensterglases beträgt U=0,7 W/m²K.
13. Tragende Innenwände
Hier handelt es sich um Betonvollmassivwände in Betongüte C20/25, Stärke ca. 12-14 cm, einschließlich eingebauter Bewehrung. Die Türöffnungen sind abgeschalt. Die Elemente sind einseitig schalungsglatt und einseitig gescheibt mit sichtbaren Wandfugen, ohne Verspachteln. Die Wände sind nicht verputzt. Wegen der Aussparungshöhe der Türöffnungen benötigen wir vom Auftraggeber bereits in der Planungsphase verbindliche Angaben über die Aufbaustärke des Fußbodens im UG.
14. Nichttragende Innenwände
Hier handelt es sich um Betonvollmassivwände in Betongüte C20/25, Stärke ca. 10 cm, einschließlich eingebauter Bewehrung. Die Türöffnungen sind abgeschalt. Die Elemente sind einseitig schalungsglatt und einseitig gescheibt mit sichtbaren Wandfugen, ohne Verspachteln. Die Wände sind nicht verputzt. Wegen der Aussparungshöhe der Türöffnungen benötigen wir vom Auftraggeber bereits in der Planungsphase verbindliche Angaben über die Aufbaustärke des Fußbodens im UG.
15. Kellerdecke
Die Kellerdecke wird als Großflächendecke in Betongüte C20/25, Stärke ca. 18 cm, einschließlich bis zu 14,5 kg/m² Bewehrung hergestellt. Die Unterseite der Decke ist roh und nicht verputzt und verspachtelt.
16. Aussparungen
Herstellen aller Aussparungen (ohne Verschließen) in der Kellerdecke zur Durchführung der Sanitär- und Heizungsrohre, usw. laut Plan des Auftraggebers.
17. Bodenablauf
Im Anschlussraum/HWR ist ein Bodenablauf mit Geruchsverschluss, wenn technisch machbar, vorgesehen.
18. Mechanische Rückstauklappe (nicht fäkalientauglich)
Der Rückstauverschluss entspricht der DIN EN 13564. Dieses Produkt ist speziell für den Einbau in die Bodenplatte konzipiert. Der vorgesehene Rückstauverschluss ist für den Einsatz bei fäkalienfreiem Abwasser bestimmt. Es dürfen ausschließlich Entwässerungsgegenstände mit fäkalienfreiem Abwasser angeschlossen werden, wie z.B. Bodenabläufe, Duschen oder Waschmaschinen, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden.
19. Übergabe des Kellers
Die Übergabe des Kellers erfolgt nach Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen mittels Übergabeprotokoll.
